Schülerstimmen

  • "Die Freiheit anhand seiner Lieblingssongs das Gitarrenspielen zu erlernen ist etwas großartiges. Nils ermöglicht dies auf eine angenehmen und auch positiv fordernde Art und Weise.

    Ob Spieltechniken oder theoretische Fakten, beides weiß Nils immer zu vermitteln. Freundlich ausdauernd beantwortet er alle Fragen und bringt sein praxisnahes Wissen stets mit ein.

    Die Förderung der eigenen Kreativität und das sorgsame vorbereiten auf neue Themen, auch außerhalb der Unterrichtszeit, sind es das wir so an ihm schätzen.

    Der perfekte Gitarrenlehrer für uns"

    Christian & Sohn Liam, 2er Unterricht Gitarre
  • “Nils ist ein ausgezeichneter Gitarrenlehrer! Er hat eine Engelsgeduld und das Üben an selbst gewählten Musikstücken macht viel Spaß. Nils motiviert mich weiterzumachen ohne Druck und ich gehe immer ganz beflügelt aus dem Unterricht. Danke dir Nils.”

    Meike DeSmedt, Einzelunterricht Gitarre
  • "Ich bin Anfänger und nehme seit ca. 2 Jahren Gitarrenunterricht bei Nils. Nils ist ein sympathischer, motivierender und fachlich sehr versierter Lehrer. Der Unterricht findet in entspannter Atmosphäre statt und orientiert sich an den Wünschen der SchülerInnen. Wer schon immer mal Gitarre lernen wollte, ob jung oder alt, ist bei Nils sehr gut aufgehoben."

    Bernhard Neyer
  • "Der Unterricht ist sehr stark an meinen Vorlieben ausgerichtet, wodurch meine Motivation immer hoch ist und der Spaß im Vordergrund steht. Meine Fortschritte hab ich mitunter seinen wertvollen Tipps zu verdanken. Zudem hat er bei Fragen immer eine Erklärung parat und bei Bedarf gibt es auch mal eine Theorieeinlage. Einfach Top."

    Martin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Selbständiger trägt man natürlich ein gewisses berufliches Risiko. Als Familienvater aber auch eine große persönliche und finanzielle Verantwortung.

Diese AGB sollen auf der einen Seite meinen Schülerinnen und Schülern, auf der anderen Seite mir einen gewissen Schutz und eine Verlässlichkeit bieten.

1.1: Unterrichtsausfall bei Krankheit

Bei Erkrankung des Lehrers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von 4 Wochen. Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Schülers / der Schülerin ausfallen werden nicht nachgeholt, wobei das Unterrichtshonorar hiervon unberührt bleibt. Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Lehrers ausfallen, werden in der Regel aus Kulanz nachgeholt, hierauf besteht aber kein Anspruch. Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
Hier verweise ich gern auf die Möglichkeit, die Unterrichtsstunde online wahrzunehmen.

1.2: Unterrichtsausfall bei Verhinderung

Bei Verhinderung des Lehrers wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so verliert der Lehrer für die ausgefallene Unterrichtszeit den Honoraranspruch. Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers / der Schülerin bleibt der Honoraranspruch des Lehrers bestehen. Wird die Verhinderung mindestens 7 Werktage vorher dem Lehrer mitgeteilt, so holt der Lehrer den Unterricht nach Möglichkeit nach. Kurzfristige Absagen werden nicht nachgeholt.

2: Ferien und Unterrichtsgebühren

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen findet kein Unterricht statt. Die daraus resultierende Honorarminderung ist bereits in das monatlich zu entrichtende Honorar eingerechnet. Das monatliche Unterrichtshonorar bleibt daher hiervon unberührt.
Es gelten die Ferien der HSL Ettenheim.
Ferienkalender HSL (Falls der Link nicht funktioniert, gerne an mich wenden.)

3: Vertragslaufzeit

Der Unterrichtsvertrag ist monatlich zum Ende des Folgemonats kündbar.

 

Emmendingen, 07.03.2022